Neues aus der Wissenschaft

01.04.2020 | Satzungsleistungen seit 2020

Unter bestimmten Voraussetzungen (verheiratetes Paar, Frau < 40 Jahre, Mann < 50 Jahre, beide mindestens 25 Jahre alt, keiner der beiden sterilisiert) übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVen) 50% der Kosten für 3 Versuche einer In vitro-Fertilisation (IVF) oder intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Über diese 50%ige Beteiligung hinaus haben sich in den letzten Jahren verschiedene GKVen – meist nur vorübergehend – freiwillig mit einem höheren Anteil (bis zu 100%) an diesen 3 Versuchen beteiligt.

Zu den GKVen, die aktuell 100% der Kosten übernehmen, gehören z.B. die IKK Nord und die Bahn BKK. Letztere bietet wechselnden Paaren außerdem an, dass im Falle innerhalb von 6 Monaten vor dem Wechsel erfolgter IVF - oder ICSI -Versuche der Eigenanteil (bis 50%) nachträglich erstattet wird, den die vorherige GKV nicht übernommen hat.  

Prof. Dr. med. Frank Nawroth